AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(Stand Jänner 2023)


1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN/GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der item international Handel GmbH, FN 81994f, Hollabererstraße 4, 4021 Linz (ITEM) gegenüber Unternehmen (KUNDE bzw KUNDEN) in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Die ITEM schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der KUNDE anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der KUNDE auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.4. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht die ITEM ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des KUNDEN durch die ITEM bedarf es nicht.


2. ZUSTANDEKOMMEN EINES AUFTRAGS

2.1. Die Angebote der ITEM sind freibleibend und gelten für den Tag des Angebotes, sofern zwischen ITEM und dem KUNDEN keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.2. Mit Übermittlung der Bestellung an ITEM gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der ITEM ab. Erst mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung der Ware durch die ITEM kommt der Vertragsabschluss zwischen dem KUNDEN und der ITEM zustande. Die ITEM ist nicht verpflichtet, diese Bestellung anzunehmen.

2.3. Die ITEM ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die ITEM selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN.


3. LIEFERUNG

3.1. Die zwischen der ITEM und dem KUNDEN vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch die ITEM, nicht jedoch vor vollständiger und lückenloser Klärung aller Einzelheiten zum Auftrag zwischen der ITEM und dem KUNDEN.

3.2. Verbindliche Liefertermine bedürften der ausdrücklichen Vereinbarung und schriftlichen Bestätigung der ITEM. Die Einhaltung der Lieferpflichten seitens ITEM setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des KUNDEN voraus.

3.3. Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ITEM gelieferte Ware vom KUNDEN, oder einer vom KUNDEN beauftragten/bevollmächtigten Person, übernommen wird. Der für den KUNDEN entgegennehmende Unterzeichner des Lieferscheins gilt als zur Entgegennahme der Ware vom KUNDEN als bevollmächtigt.

3.4. Unvorhergesehene und von der ITEM unverschuldete Hindernisse, sowie außerhalb des Einflusses der ITEM gelegene Umstände, die eine Lieferung erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die ITEM, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche auf Ersatz- oder Nachlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche (bspw Schadenersatz etc.) erwachsen.

3.5. Unvorhergesehene und von der ITEM unverschuldete Hindernisse und/oder Verzögerungen, sowie außerhalb des Einflusses der ITEM gelegene Umstände, woraus sich eine Verzögerung der vereinbarten Lieferfristen ergibt, berechtigen den KUNDEN nicht, Ansprüche jeglicher Art (bspw Schadenersatz, etc.) gegenüber ITEM geltend zu machen. ITEM verpflichtet sich, die Ware nach Wegfall des unvorhergesehenen und von der ITEM unverschuldeten Hindernisses ehestmöglich zu liefern.

3.6. Teillieferungen seitens der ITEM sind zulässig. Die ITEM ist entsprechend Punkt 10. der gegenständlichen Bedingungen zur gesonderten Verrechnung von Teillieferungen unter voller Geltung der Zahlungsbedingungen berechtigt.

3.7. ITEM schließt für die Ware zudem auf eigene Kosten eine Transportversicherung mit Mindestversicherungsdeckung (Institue Cargo Clause C) gegen die vom KUNDEN getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports bis zum Bestimmungsort/Bestimmungshafen ab. Wünscht der KUNDE einen höheren Versicherungsschutz, muss er diesen Umstand umgehend und schriftlich bei ITEM anzeigen und sodann eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen.

3.8. Die konkrete Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von ITEM.

3.9. Schließlich erfolgt die Lieferung ab Logistikzentrum Fuchsengutstraße 7D, 4030 Linz, Austria, CIP, vereinbarter Bestimmungsort, unverzollt, Incoterms® 2020.


4. GEFAHRENÜBERGANG

4.1. Die Lieferung erfolgt ab Logistikzentrum Fuchsengutstraße 7D, 4030 Linz, Austria, CIP, vereinbarter Bestimmungsort, unverzollt, Incoterms® 2020.

4.2. Erfolgt die Abnahme ordnungsgemäß bereitgestellter Waren durch den KUNDEN nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist die ITEM berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des KUNDEN zurückzuholen bzw einzulagern. Die Ware gilt mit der Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Die ITEM ist weiters berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen. In diesem Fall hat der KUNDE – unbeschadet der Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche – eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und möglichen Mindererlös in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu bezahlen.


5. PREISE

5.1. Der Preis eines konkreten Auftrages wird zwischen ITEM und dem KUNDEN vertraglich vereinbart. Weiters gilt hinsichtlich der Transportkosten ebenfalls das zwischen ITEM und dem KUNDEN schriftlich Vereinbarte.

5.2. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern zwischen ITEM und dem KUNDEN keine anderslautende Währung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. ITEM übernimmt zudem keine Haftung für Druck- und/oder Schreibfehler.

5.3. Entstehen im Zuge der Warenlieferung aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen Mehrkosten, so werden diese dem KUNDEN von der ITEM vorab schriftlich bekanntgegeben und nachträglich verrechnet.


6. GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Die ITEM leistet Gewähr für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen Sache vorliegt innerhalb von sechs Monaten.

6.2. Der KUNDE hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden nach Erhalt der Ware bei sonstigem Verlust alle ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.

6.3. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen sind die mit der Bearbeitung und Überprüfung derartiger Mängelrügen verbundenen Spesen und Kosten, die der ITEM dadurch entstanden sind, vom KUNDEN zu tragen. Die ITEM ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.


7. HAFTUNG/SCHADENERSATZ

7.1. Die ITEM haftet für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Die ITEM haftet jedoch nicht für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

7.2. Die ITEM übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung, Wartung sowie fehlerhafte Weiterverarbeitung der Ware durch den KUNDEN entstanden sind. Der KUNDE hat ITEM diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

7.3. Die ITEM haftet gegenüber dem KUNDEN weiters nicht für die Auswirkungen von Ausfällen im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages, die auf Umstände zurückzuführen sind (wie etwa höhere Gewalt, Blackouts, etc), die nicht im Einflussbereich der ITEM liegen und daher von ITEM auch nicht zu vertreten sind. Der KUNDE hat diesbezüglich keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber ITEM.

7.4. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten in gleichem Umfang zugunsten sonstiger Erfüllungsgehilfen von ITEM.


8. TRANSPORTSCHÄDEN

8.1. Der KUNDE hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf etwaige Transportschäden entsprechend der Handlungsanweisung „TRA How to handle damange report“ bzw „TRA Wie habe ich mit Transportschäden umzugehen“, die der KUNDE im Zuge des Vertragsabwicklung von ITEM schriftlich ausgefertigt erhält, zu überprüfen und eventuelle Transportschäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden bei sonstigem Verlust alle ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Transportschäden zustehenden Ansprüche schriftlich samt Beilage von Fotos, die die Beschädigungen zeigen, bei ITEM zu rügen.


9. DATENSCHUTZ

9.1. Die ITEM verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, etc. unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihrer Datenschutzerklärung.


10. HONORAR/FÄLLIGKEIT/RECHNUNGSLEGUNG

10.1. Die ITEM erhält vom KUNDEN für ihre Waren den zwischen ITEM und dem KUNDEN vertraglich vereinbarten Preis.

10.2. Die ITEM hat eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen auszustellen.

10.3. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen der ITEM und dem KUNDEN getroffen wird, ist der vereinbarte Preis entsprechend den schriftlich getroffenen Zahlungsvereinbarungen zwischen ITEM und dem KUNDEN zur Zahlung fällig.

10.4. Bei Sonderbestellungen, die der KUNDE bei ITEM schriftlich in Auftrag gegeben hat, gelten die zwischen der ITEM und dem KUNDEN schriftlich getroffenen Zahlungsvereinbarungen. Der KUNDE hat jedoch, unabhängig von den zwischen ITEM und dem KUNDEN getroffenen Zahlungsvereinbarungen, jedenfalls eine Anzahlung in Höhe von 15% des gesamten Auftragswertes umgehend nach Erhalt der Bestellbestätigung von ITEM zu leisten. Im Falle einer Stornierung der Sonderbestellung/Vertragsrücktritts durch den KUNDEN, behält sich ITEM die bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 15% des gesamten Auftragswertes zur Gänze als Stornogebühr ein. Der KUNDE hält ITEM diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Rechnungen ist die ITEM von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche – zum Beispiel der Zahlung des gesamten ausstehenden Honorars für die vereinbarte, gesamte Leistung unabhängig vom tatsächlich erbrachten Anteil – wird dadurch aber nicht berührt.

10.6. Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Preise für den ursprünglichen Vertrag zur Folge.

10.7. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der KUNDE für den Fall des Zahlungsverzuges, der ITEM die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

10.8. Im Falle des Zahlungsverzuges des KUNDEN ist die ITEM berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem KUNDEN abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig zu stellen.

10.9. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in die Sphäre des KUNDEN fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die ITEM, so behält die ITEM den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Rechnungsbetrages.

10.10. Eine Aufrechnung des KUNDEN gegenüber der ITEM ist ausgeschlossen.


11. DAUER DES VERTRAGES /VORZEITIGE AUFLÖSUNG

11.1. Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Leistung (Lieferung der Ware) durch die ITEM.

11.2. Die ITEM ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen weiterverzögert wird;

b) der KUNDE fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 (vierzehn) Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten verstößt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des KUNDEN bestehen und dieser auf Begehren der ITEM weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch die ITEM eine taugliche Sicherheit leistet.

11.3. Der KUNDE ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Erklärung aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten die im Gesetz genannten wichtigen Gründe.

11.4. Der KUNDE ist grundsätzlich nicht berechtigt, ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der KUNDE dennoch vom Vertrag zurück, so bedarf dieser, um rechtswirksam zu werden, der Zustimmung der ITEM. Im Falle eines derartigen Vertragsrücktritts, hat der KUNDE – sofern zwischen den Parteien nicht Anderweitiges schriftlich vereinbart wurde – Stornogebühren in Höhe von 15% der gesamten Auftragssumme an die ITEM zu bezahlen.


12. EIGENTUMSVORBEHALT

12.1. Die von der ITEM gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das alleinige unbeschränkte Eigentum der ITEM. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Ware somit nur ein dem KUNDEN anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der KUNDE ist nicht berechtigt, über diese Ware, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der ITEM zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und der Verschlechterung.

12.2. Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gepfändet wird, ist der KUNDE verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Ware zu erwirken. Des Weiteren ist der KUNDE verpflichtet, die ITEM unverzüglich über die Pfändung zu verständigen.


13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Diese AGB sowie die zwischen der ITEM und dem KUNDEN aufgrund dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts bzw sonstiger Verweisungsnormen.

13.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der ITEM und dem KUNDEN ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz der ITEM sachlich zuständige Gericht vereinbart.

13.3. Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht schriftlich ausdrücklich eine andere Sprache, beispielsweise Englisch, vereinbart wurde.

13.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Formerfordernisses.

13.5. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.


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